EU-Lebensmittelrecht 2026: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Neues Jahr, neue Vorschriften. 2026 bringt einige bedeutende Änderungen im EU-Lebensmittelrecht, die Betriebe in Deutschland, Österreich und der Schweiz direkt betreffen. Hier ist Ihr Überblick.
Wir haben die wichtigsten regulatorischen Änderungen zusammengestellt, die 2026 und Anfang 2027 in Kraft treten. Für jede Änderung nennen wir die Frist, wer betroffen ist und was konkret zu tun ist.
Die 4 wichtigsten Änderungen
PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen
Frist: 1. Dezember 2026Erstmals verbindliche Grenzwerte für PFAS ("Ewigkeitschemikalien") in Papier- und Kartonverpackungen mit Lebensmittelkontakt. Betrifft jeden Betrieb mit Takeaway-Verpackungen, Papiertüten oder beschichteten Verpackungsmaterialien.
Sesam als eigenständiges Allergen
Frist: 1. Juni 2026Sesam muss auf allen Produktetiketten als eigenständiges Allergen aufgeführt werden. Bisher konnte Sesam unter "kann Spuren enthalten" oder gemeinsam mit anderen Allergenen gruppiert werden. Diese Praxis ist ab Juni nicht mehr zulässig.
Neue Darstellungsregeln für Allergen-Hinweise
Frist: 1. März 2027Aktualisierte Vorschriften für die Darstellung von Allergen-Informationen auf Restaurant-Speisekarten, Theken-Displays und Verpackungen. Neue Anforderungen an Schriftgröße, Kontrast und Positionierung.
Verschärfte Regeln für Nährwertangaben bei Online-Verkauf
Frist: 1. September 2026Lebensmittel, die online verkauft werden, müssen vollständige Nährwertangaben bereits auf der Produktseite anzeigen — nicht erst auf der Verpackung. Betrifft Online-Shops, Lieferplattformen und Social-Media-Verkäufe.
Was bedeutet das für Ihren Betrieb?
Nicht jede Änderung betrifft jeden Betrieb gleich. Hier eine Orientierung:
Restaurants und Cafés sollten sich vor allem auf die Sesam-Regel (Juni 2026) und die neuen Allergen-Darstellungsregeln (März 2027) vorbereiten. Prüfen Sie Ihre Speisekarten und Allergen-Aushänge.
Bäckereien und Konditoreien sind besonders von der Sesam-Änderung betroffen, da Sesam in vielen Backwaren vorkommt. Überprüfen Sie alle Produktetiketten.
Takeaway und Lieferdienste müssen sowohl die PFAS-Verpackungsregeln als auch die Online-Nährwertpflicht beachten. Beginnen Sie jetzt mit der Lieferantenprüfung für Verpackungen.
Online-Lebensmittelhändler sollten die Nährwertangaben auf ihren Produktseiten bis September 2026 vervollständigen.
Zeitplan: Wann Sie was erledigen sollten
- Jetzt (Q1 2026): Verpackungslieferanten wegen PFAS-Konformität kontaktieren. Sesam-Kennzeichnung auf allen Produkten prüfen.
- Q2 2026: Sesam-Etiketten aktualisieren (Frist: 1. Juni). Online-Nährwertangaben vorbereiten.
- Q3 2026: Online-Nährwertangaben live schalten (Frist: 1. September). PFAS-freie Verpackungen testen.
- Q4 2026: Vollständig auf PFAS-konforme Verpackungen umstellen (Frist: 1. Dezember).
- Q1 2027: Allergen-Darstellung auf Speisekarten und Displays anpassen (Frist: 1. März).
Fazit
2026 ist ein regulatorisch intensives Jahr für Lebensmittelbetriebe. Die gute Nachricht: Keine der Änderungen kommt überraschend, und die Fristen geben genug Vorlauf für eine geordnete Umstellung. Der Schlüssel liegt darin, frühzeitig anzufangen und nichts auf die lange Bank zu schieben.
Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Die Inhalte wurden sorgfältig recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder die zuständige Behörde.